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Nutzungsbedingungen/ Preis
Mietgegenstand
Bei dem Mietobjekt handelt es sich um das Vereinsgebäude des Vermieters.
Enthalten darin sind die Nutzung der Küche inklusive des Inventars, der Kegelbahn, der Toilettenanlage und der Außenanlagen. Der öffentliche Badebetrieb findet unabhängig von der Vermietung weiterhin statt.
Mietbedingungen (Präambel)
Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Der Mieter trägt für die Einhaltung dieser vertraglichen Vereinbarung, für sich und seine Gäste, die volle Verantwortung.
Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.
Das Nutzungsrecht der Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung aller ordnungsbehördlichen, versammlungs- / feuer- / polizeirechtlichen Vorschriften und haftet insbesondere für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der örtlichen Polizeiverordnung.
Die Vorschriften zur Wahrung der Nachtruhe sind einzuhalten.
Der Mieter verpflichtet sich, die Haus- und Badeordnung des Vermieters zu beachten.
Der Mieter ist für eventuell anfallende GEMA-Gebühren selbst verantwortlich.
Der Mieter verpflichtet sich, bei Abgabe von Fassbier ausschließlich Produkte der Landskron Braumanufaktur Görlitz anzubieten.
Der Vermieter haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl von Eigentum des Mieters oder seiner Gäste. Der Vermieter haftet nicht bei Verletzungen des Mieters und seiner Gäste auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten.
Der Mieter stellt den Vermieter von allen Haftungs- und / oder Schadenersatzansprüchen frei, die vom Mieter selbst, von Besuchern, Helfern oder Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können.
Im Inneren der Gebäude herrscht Rauchverbot.
Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln, Tackern oder nicht rückstandslos entfernbaren Klebestreifen an Wänden, Türen oder Decken angebracht werden. Die Dekoration ist im Anschluss an die Veranstaltung restlos zu entfernen.
Müll, Bio-Müll und Wertstoffe (z.B. Leergut) sind vom Mieter zu entsorgen. Die Behältnisse des Freizeitzentrum Skerbersdorf sind dafür nicht zu nutzen.
Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Beschädigungen unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden an und in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände. Insbesondere haftet er auch für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit den gemieteten und / oder eingebrachten Einrichtungen und der technischen Ausstattung entstehen.
Nach Ende der Veranstaltung sind elektrische Verbraucher auszuschalten und die Fenster zu schließen.
Mietzeitraum
Der Zeitpunkt der Übergabe zum Mietbeginn und zum Mietende am Folgetag wird im Vertrag festgelegt.
Sollten durch vorzeitige Belegung oder spätere Beräumung Mieteinnahmen entgehen, ist mit Kosten von ½ Tagesmiete zu rechnen.
Mietzins
Die Tagesmiete des beschriebenen Objektes beträgt 80,- Euro. Die Anzahlung von 20,- Euro ist per Überweisung bei Abschluss des Mietvertrages zu entrichten. Der Restbetrag von 60,- Euro ist mindestens 4 Wochen im Voraus zu überweisen.
Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn möglich. Die Anzahlung wird in diesem Fall rückerstattet. Nach Ablauf dieser Frist wird die Anzahlung ersatzlos einbehalten.
Zusätzlich zum Vertrag erhält der Mieter vom Vermieter eine separate Quittung.
Der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar war. Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
Kaution
Der Mieter hat bei Übernahme des Mietobjektes neben dem Mietzins eine Kaution in Höhe von 40,- Euro in bar zu hinterlegen.
Die Böden von Veranstaltungsraum, Küche und Toiletten sind nass zu wischen. Verschmutzungen des Außengeländes sind unverzüglich zu beseitigen.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes wird die Kaution vom Vermieter zurückerstattet.
Wenn die Kaution entstandene Schäden nicht abdeckt, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Verlust des Schlüssels ist ein Austausch der gesamten Schließanlage notwendig. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
Nebenabreden
Nebenabreden sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten.
Datenschutz
Die im Vertrag genannten persönlichen Daten unterliegen dem Sozialdatenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.